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Glossar

Datenminimierung

Datenminimierung, ein Grundsatz der DSGVO (Art. 5(1)(c)), ist die Regel, dass nur die personenbezogenen Daten erfasst, genutzt oder auf andere Weise verarbeitet werden dürfen, die für einen bestimmten Zweck tatsächlich erforderlich sind, und nicht mehr. Das Erfassen zusätzlicher Daten 'nur für alle Fälle' ist genau das, was verboten ist.

Im Code

Sie wird verletzt, wenn eine Änderung mehr personenbezogene Daten überträgt, als die Funktion benötigt: ein Ereignis, das das gesamte Benutzerobjekt sendet, ein Protokoll, das eine vollständige Anfrage aufzeichnet, oder eine Integration, die Felder empfängt, die sie nie verwendet.