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Glossar

Datenaufbewahrung

Auch: Speicherbegrenzung

Datenaufbewahrung bezieht sich darauf, wie lange Daten gespeichert werden, bevor sie gelöscht werden. Nach dem Grundsatz der Speicherbegrenzung der DSGVO (Art. 5(1)(e)) dürfen personenbezogene Daten nicht länger als für den Zweck erforderlich in identifizierbarer Form aufbewahrt werden. Daher benötigen die meisten Speicher für personenbezogene Daten eine definierte Aufbewahrungsfrist (mit engen Ausnahmen, z. B. Archivierung oder Forschung, unter Schutzmaßnahmen).

Im Code

Es bricht, wenn ein neuer Speicher für personenbezogene Daten ohne Ablaufdatum bereitgestellt wird, ein Aufbewahrungs- oder Löschjob entfernt wird oder ein 'Löschen' in ein Soft-Delete-Flag geändert wird, das die Daten für immer behält. Es ist eng mit dem Recht auf Löschung verbunden.